Barrierefreiheitsgesetz 2025: Das musst du wissen.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es betrifft Unternehmen und Online-Dienste und verpflichtet sie, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Falls du einen Online-Shop, eine digitale Dienstleistung oder ein Buchungssystem betreibst, könnte dieses Gesetz auch für dich relevant sein.
Das BFSG basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und soll einen einheitlichen Standard für Barrierefreiheit in Europa schaffen. Ziel ist es, dass Websites für alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG betrifft unter anderem:
✔ Online-Shops und digitale Dienstleistungen
✔ Apps und Websites, über die Verträge abgeschlossen werden (z. B. Abos, Buchungen)
✔ E-Books und bestimmte digitale Produkte
Ausnahme: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 2 Millionen Euro pro Jahr sind ausgenommen – es sei denn, sie vertreiben Produkte, die unter das BFSG fallen.
Was ändert sich?
Wenn deine Website unter das BFSG fällt, muss sie:
✅ Barrierefrei gestaltet sein
✅ Eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten (ähnlich wie Impressum oder Datenschutzerklärung)
Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro oder sogar eine Schließung der Website. Zudem können Mitbewerber Beschwerden einreichen, ähnlich wie bei der DSGVO.
Warum ist das wichtig?
Auch wenn du nicht direkt betroffen bist, lohnt es sich, die Barrierefreiheit deiner Website zu verbessern. Ein nutzerfreundlicher und zugänglicher Webauftritt bedeutet bessere Usability, höhere Conversion-Raten und mehr Vertrauen von Kunden.
Falls du eine Website-Überarbeitung planst, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, die neuen Anforderungen zu berücksichtigen.